Gehwegparken: Fingerspitzengefühl statt Maßband
Die Aussage im KN-Artikel „Gehwegparken: Stadt kommt voran“ vom 9. April 2024, dass die Mindest- breite von 2,5 Metern für Bürgersteige geltendes Recht sei, ist falsch, erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Ratsfraktion, Magdalena Drewes. Es ist lediglich eine Empfehlung der Forschungs- gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), ein gesetzliches Maß gibt es nicht. Das von der FGSV ermittelte Mindestmaß ist nicht verbindlich und gerichtlich durchsetzbar.
Vielmehr wurde die Mindestgehwegbreite von 2,50 m von der Rot-Grüne Kooperation als Mindestmaß die für die Landeshauptstadt festgelegt, obwohl Kiel eine gewachsene Stadt ist und alle Verkehrsteil- nehmer sich den begrenzten, vorhandenen, öffentlichen Verkehrsraum teilen müssen.
Das Fußgängerinnen und Fußgänger genügend Raum brauchen ist unbestritten, jedoch muss im Rahmen der Mobilitätswende jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer ein wenig von seiner Idealvorstellung aufgeben, damit Kiel auch weiterhin für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Ver- kehrsteilnehmer gut funktioniert. Daher wünschen wir uns für Kiel genügend gute und erschwingliche Abstellflächen, auch für private PKW, und sichere Gehwege. Dafür braucht die Verwaltung jedoch kein Maßband, sondern Ermessensspielraum und Fingerspitzengefühl, so Drewes abschließend.